Antiterrorverordnung

Hinsichtlich der Bekämpfung von Terrorismus wurden EU-Verordnungen erlassen, durch die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet worden sind, verbotene Geschäftsbeziehungen zu erkennen und einen Handel, Kontakt oder eine Dienstleistung zu unterbinden.

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens den Auflagen nachzukommen. Dazu zählen die Minimierung des Risikos eines Verstoßes gegen die EU-Verordnungen und die Optimierung der Kontrollmechanismen innerhalb des Unternehmens. Verstöße gegen die geltenden EU-Verordnungen (EG 881/2002 und 2580/2001) ziehen massive Wirtschafts- und Imageschäden nach sich. Die Missachtung dieses Gesetzes wird grundsätzlich als ein Embargoverstoß behandelt. Es drohen Bewährungsstrafen, Geldbuße bis zu 500.000 € und mehrjährige Gefängnisstrafen.

Da die Sanktionslisten ständigen Änderungen unterworfen sind, ist die Durchführung von Prüfungen mit aktuellen Daten besonders wichtig. Der mittlerweile riesige Umfang der Sanktionslisten macht einen manuellen Abgleich nahezu unmöglich.

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